Eine UN-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, zu dessen Einhaltung sich die unterzeichnenden Staaten verpflichten. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen unter deutscher Beteiligung verabschiedet. Im Februar 2009 haben sie der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat ratifiziert, sprich für Deutschland in Kraft gesetzt. Damit ist sie seit dem 26. März 2009 hierzulande geltendes Recht.Die UN-BRK ist eine Konkretisierung der allgemeinen Menschenrechte bezogen auf die Situation von Menschen mit Behinderung. Sie wurde erarbeitet und verabschiedet auf Grund der Erfahrung, dass diese Bevölkerungsgruppe weltweit bislang nicht ausreichend vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt ist. Die UN-BRK definiert, was die Unterzeichnerstaaten gewährleisten müssen, damit ihre Bürgerinnen und
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Bürger mit Behinderung in Würde leben können.
In Sternenlicht geschrieben steht,
Ein Pakt, der über Grenzen geht,
Gefertigt aus der Hoffnung Strahl,
Für eine Menschheit ohne Qual.
Die Konvention, ein starkes Band,
Verflochten sei'n die Staaten Hand,
Im Eifer, Gleichtum zu begehren,
Zu ehren, schützend zu gewähren.
Den Menschenrechten wird Gewicht
Verliehen durch ein neues Licht,
Das leuchtet dort, wo Schatten war,
Die Würde steht im Mittelpunkt, klar.
Ein Weg, den viele heut' beschreiten,
Um Dunkelheit zu überwinden,
Menschlichkeit soll stets geleitet
Werden, ohne je zu schwinden.
So tönt der Ruf der Gerechtigkeit,
Verwirklicht durch den starken Eid,
Ein Vertrag, der Herzen eint,
Damit die Menschheit neu erscheint.